Sophie Brunnhuber-Schwenzfeier
Professionelle Sprecherin und Redenschreiberin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – für die Tätigkeit als Sprecherin für Hörbücher, Hochzeitsreden und weitere Sprechaufträge, Sophie Brunnhuber-Schwenzfeier
- Leistungsbeschreibung
Die Sprecherin bietet das Einsprechen von Texten, wie für Hörbücher, Werbungen und andere an. Die Sprecherin bietet außerdem das Halten von Reden für Hochzeiten und andere gesellschaftliche Anlässe an. Auf Wunsch spricht die Sprecherin Ihre Rede vor Ort oder im Vorhinein als Aufnahme, ein. Zusätzlich bietet die Sprecherin in ihrer Funktion als Redenschreiberin auch das Verfassen von Redemanuskripten an (bspw. für Hochzeiten, Events, Firmenfeiern, Trauerreden etc.). Art, Umfang und Zielsetzung der Sprechtätigkeit bzw. der Textertätigkeit werden vorab persönlich oder schriftlich vereinbart. Eine Korrekturschleife ist im vereinbarten Honorar enthalten. Weitere Änderungen werden gesondert verrechnet. - Termine und Ort
Die Termine für Reden werden individuell vereinbart und finden in Präsenz an einem vereinbarten Ort oder online statt. Die Aufnahmen für Hörbücher entstehen im Homestudio der Sprecherin oder in einem externen Studio und werden zu einem vereinbarten Zeitpunkt geliefert. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung der Auftraggeber entstehen, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Die Texte für Redemanuskripte entstehen im Büro der Sprecherin. - Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist wie im Vertrag vereinbart auf Raten oder im Ganzen bis oder zu dem vereinbarten Termin (Zahlungsziel)zu entrichten. Die aktuellen Preise werden bei der Terminvereinbarung bekannt gegeben. Der zu zahlende Betrag ist auf das von der Sprecherin/Auftragnehmerin angegebene Bankkonto zu überweisen.
3.1 Spesen und Zusatzkosten
Allfällige Reise- und Nebenkosten werden gesondert vereinbart und verrechnet. - Terminabsagen und Rücktrittsrecht
Terminabsagen sind abhängig von der Art des Auftrags (Hochzeitsrede, Hörbuch, andere).
4.1 Hochzeitsreden
Ein Rücktritt durch die Auftraggeber ist bis 8 (acht) Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich.
Erfolgt der Rücktritt durch die Auftraggeber innerhalb von 8 (acht) Wochen vor dem Trauungstermin, so sind 50 % der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung zu leisten.
Muss die Auftragnehmerin/Rednerin den Termin aus Gründen absagen, die in ihrer Person liegen, so wird eine bereits geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Die Rednerin bemüht sich, eine geeignete Vertretung zu organisieren, ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.
Höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Pandemien) entbindet beide Seiten von der Vertragserfüllung. Bei Nichterfüllung durch die Sprecherin haftet diese nur bei grober Fahrlässigkeit.
Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall einen Ersatztermin im Einvernehmen zu finden. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen – abzüglich nachweislich erbrachter Aufwendungen der Rednerin – zurückerstattet.
4.2 Hörbücher
Bei Rücktritt durch die Auftraggeber nach Beginn der Aufnahmen sind 50 % der vereinbarten Summe als Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Bei Rücktritt vor Aufnahmebeginn fällt keine Gebühr an.
Bei Nichterfüllung durch die Sprecherin haftet diese nur bei grober Fahrlässigkeit.
4.3 Rücktrittsrecht
Tritt der/die Auftraggeber:in vom Vertrag zurück, gelten folgende pauschalierte Stornogebühren:
– bis acht Wochen vor dem Termin: kostenfrei
– Acht Wochen bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
– 13–7 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
– ab 6 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars
Die Stornogebühr stellt eine pauschalierte Entschädigung gemäß § 1168 ABGB dar. Dem/der Auftraggeber:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der/dem Auftragnehmer:in kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.4 In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen
– bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
– bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
– bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts- /Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat. - Haftung
Gegen die Sprecherin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Sprecherin verursacht wurde. Die Sprecherin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten sowie digitalen Daten. - Urheberrecht, Nutzungsrecht
Das alleinige Urheberrecht an Aufnahmen ihrer Stimme liegt bei der Sprecherin. Alle Ton- Aufnahmen der Stimme der Sprecherin sowie Schriftstücke (wie von der Sprecherin verfasste Hochzeitsreden, Trauerreden u.ä.) unterliegen dem Urheberrecht.
Dasselbe gilt für Dokumente, die die Sprecherin verfasst und im Zuge der Zusammenarbeit erstellt und den Kund:innen zur Verfügung gestellt hat (sei es als Redemanuskript, Tonaufnahme oder Schriftstück).
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung außerhalb des vertraglich geregelten Rahmens sind ohne die schriftliche Zustimmung der Sprecherin nicht gestattet.
Hörbücher dürfen entsprechend ihrem Zweck von den Autor:innen als Hörbücher bzw. Hörspiele unter Angabe des Namens der Sprecherin (Sprecherin: Sophie Brunnhuber-Schwenzfeier) zum Verkauf angeboten werden.
Bei Veröffentlichung einer Aufnahme der Rede oder des Textes der Rede sind die Kunden verpflichtet, die Sprecherin anzugeben (Sprecherin: Sophie Brunnhuber-Schwenzfeier).
Die Nutzung der Sprachaufnahmen der Stimme der Sprecherin zu Zwecken des maschinellen Lernens, der Erstellung synthetischer Stimmen, der Stimmklonung oder sonstiger Anwendungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) ist ausdrücklich untersagt.
Jegliche Weitergabe der Aufnahmen an Dritte zum Zweck der KI-Analyse oder -Modellierung ist nicht gestattet.
Eine Verwendung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Sprecherin. - Vertraulichkeit
Alle im Rahmen des Auftrags besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. - Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen laut DSGVO. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien. - Freizeichnungsklausel
Die von der Sprecherin an die Auftraggeber gestellte Angebot ist 2 Wochen gültig.
Stand: 9.1.2026
AGB sophie spricht Sophie Brunnhuber-Schwenzfeier, Stand 2026-01-09
